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FAQ
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Sehr
geehrte Interessenten und Mitglieder,
um Ihnen schon im Vorfeld Zeit und Kosten zu ersparen, haben
wir hier für Sie die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft
und den Leistungen zusammengestellt.
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Welche
Wartefrist besteht nach dem Beitritt?
Wir haben keine Wartefrist.
Die Mitgliedschaft ist spätestens am nächsten Arbeitstag
nach Eingang der Anmeldung aktiv.
Bei Gestattung des Lastschrifteinzugs sind Sie sofort leistungsberechtigt,
bei Eigenüberweisung können Sie unsere Leistungen ab
Zahlungseingang in Anspruch nehmen.
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Müssen
Vermieter von mehreren Wohnungen einen erhöhten Mitgliedsbeitrag
bzw. Zuschläge entrichten?
Nein.
Ob 1 Wohnung oder 100 Wohnungen in Ihrem Eigentum stehen, spielt
keine Rolle.
Ob Sie 1.000 EUR oder 1 Million EUR Jahresmiete erzielen, interessiert
uns ebenso wenig.
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Wie
wird der Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr berechnet?
Die Mitgliedschaft ist nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf 365
Tage ausgelegt.
Soweit die Mitgliedschaft ungekündigt bleibt, wäre der
nächste Beitrag folglich erst wieder 1 Jahr nach dem Beitritt
zu entrichten.
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In
welcher Weise erfolgen die Beratungen?
Die Beratungen erfolgen telefonisch oder nach Terminvereinbarung
vor Ort in unserem Büro.
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Fallen
bei der Inanspruchnahme telefonischer Beratung irgendwelche Honorare
an?
Nein.
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Handelt
es sich bei den V V D-Rufnummern um gebührenteure Sonderrufnummern?
Nein.
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Zu
welchen Zeiten ist der V V D-Mitgliederservice telefonisch zu erreichen?
Unsere Beratungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 9.30 17.00 Uhr und Freitag von
9.30 12.30 Uhr.
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Werden
schriftliche Unterlagen geprüft?
Ja.
Zu prüfende schriftliche Unterlagen sind entweder per Fax oder
in Kopie auf dem Postweg einzureichen.
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Fallen
für die Prüfung schriftlicher Unterlagen zusätzliche
Kosten an?
Nein.
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Werden
Probleme abgehandelt, die bereits vor dem Beitritt eingetreten sind?
Ja.
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Gibt
es Begrenzungen in der Beratungsanzahl?
Nein.
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Erfolgt
die Beratung auch schriftlich?
Die Mitgliedschaft sieht keine schriftliche Beratung vor.
Soweit Sie eine schriftliche Beratung wünschen, ist dies aber
generell möglich.
Für den Mehraufwand stellen wir eine Schreibgebühr von
derzeit 24 EUR pro angefangener DIN-A 4 Seite in Rechnung.
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass abhängig von der Problemstellung
für eine umfassende Beratung eine mehrseitige Beratung erforderlich
sein kann.
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Welche
Kündigungsfrist ist einzuhalten?
Keine.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit beendet werden.
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Was
ist unter der Mitgliedschaft mit reduzierter Leistung zu verstehen?
Die Mitgliedschaft mit reduzierter Leistung beinhaltet keine Beratung,
alle anderen Leistungen können jedoch genutzt werden.
Die Mitgliedschaft mit reduzierter Leistung ist für Vermieter
gedacht, die meinen, in absehbarer Zeit keinen Beratungsbedarf zu
haben. Tritt Beratungsbedarf ein, kann sofort in die Mitgliedschaft
mit voller Leistung gewechselt werden.
Andererseits können Mitglieder mit voller Leistung, die meinen,
künftig keinen Beratungsbedarf mehr zu haben, zum Ablauf der
Mitgliedschaftsperiode in die reduzierte Leistung wechseln.
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Fällt
bei einem Wechsel der Mitgliedschaft eine erneute Aufnahmegebühr
an?
Nein.
Bitte beachten Sie dazu aber: Der erste Wechsel ist kostenfrei.
Für jeden weiteren Wechsel berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von derzeit 5,00 EUR.
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Ist
die Mitgliedschaft auf andere Personen, z.B. Verwandte, Freunde,
Arbeitskollegen übertragbar?
Nein.
Die Mitgliedschaft kann nur von Ihnen selbst, Ihrem/Ihrer Ehepartner/in,
Lebensgefährten/in,
Sohn oder Tochter in Anspruch genommen werden.
Falls Sie jemanden bevollmächtigen, der für Sie handeln
soll, geben Sie das bitte auf dem Anmeldevordruck an.
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Übernimmt
der V V D den Schriftverkehr gegenüber meinem Mieter, dem Rechtsanwalt
meines Mieters oder meiner Hausverwaltung?
Die Mitgliedschaft selbst beinhaltet keinen Schriftverkehr.
Soweit es von Ihnen gewünscht wird, dass wir für Sie den
Schriftverkehr führen, ist dies generell möglich. In diesem
Fall müssen wir Ihnen allerdings unseren Aufwand in Rechnung
stellen.
Für die Erstellung von individuellen Schriftsätzen vereinbaren
wir i.d.R. Pauschalsummen.
Somit wissen Sie bereits vor einer evtl. Auftragserteilung, welche
Kosten für die zusätzliche Leistung anfallen würden.
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Stehen
Formulare und Musterschreiben zur Verfügung?
Ja.
Der Großteil unserer Musterschreiben, wie Abmahnung, Mieterhöhung,
Kündigung usw., ist kostenlos.
Mietvertragsformulare, Mietaufhebungsverträge und Übergabeprotokolle
sind kostenpflichtig.
Wir investieren sehr viel Arbeit und Zeit in die Erstellung und
Pflege unserer Formulare.
Die Mietvertragsformulare werden, soweit durch geänderte Rechtsprechung
nötig, u.U. mehrmals im Jahr überarbeitet.
Wir empfehlen deswegen nicht auf Vorrat, sondern nur bedarfsgerecht
zu bestellen.
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Werden
Mietvertragsformulare und Musterschreiben an Nichtmitglieder abgegeben?
Nein.
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Ist
durch den V V D die Bonitätsprüfung potenzieller Mietinteressenten
möglich?
Ja.
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Ist
durch den V V D die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen möglich?
Ja.
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Zielgabe
und Ergebnis im Einklang.
Der V V D wurde 1997 in München
von Rechtsanwälten und Immobilieneigentümern gegründet,
um Vermietern in mietrechtlichen Fragen und Problemen außergerichtliche
Hilfe zu leisten.
Zielgabe damals wie heute: Hilfesuchende Vermieter uneigennützig,
bei günstigen und fairen Mitgliedschaftsrahmenbedingungen zu
unterstützen.
In welchem Ort, Stadt oder Land Sie auch leben, mittels unserer
telefonischen Beratung sind Sie in der Lage, Ihre mietrechtlichen
Angelegenheiten von zu Hause aus zu erledigen.
Günstiger, fairer und bequemer geht es nicht.
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Soweit
Sie zur V V D-Mitgliedschaft
noch Fragen haben, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt
zum V V D-Mitgliederservice:
08703 90 63 30 auf.
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